Kapitel 08

Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben

38 Abfallschlüssel in 5 Gruppen

08 01 Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken

08 01 11*
Altfarben (gefährlich)gefährlich

Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

08 01 12
Altfarben (nicht gefährlich)nicht gefährlich

Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen

08 01 13*
Farb-/Lackschlämme (gefährlich)gefährlich

Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

08 01 14
Farb-/Lackschlämmenicht gefährlich

Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen

08 01 15*
Farb- und Lackabfälle (gefährlich)gefährlich

Wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

08 01 16
Wässrige Schlämmenicht gefährlich

Wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen

08 01 17*
Farb- und Lackabfälle (gefährlich)gefährlich

Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

08 01 18
Abfällenicht gefährlich

Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen

08 01 19*
Farb- und Lackabfälle (gefährlich)gefährlich

Wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten

08 01 20
Wässrige Suspensionennicht gefährlich

Wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen

08 01 21*
Farb- und Lackabfälle (gefährlich)gefährlich

Farb- oder Lackentfernerabfälle

08 01 99
Abfälle a. n. g.nicht gefährlich

Abfälle a. n. g.

08 02 Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen

08 03 Abfälle aus HZVA von Druckfarben

08 04 Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen

08 05 Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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