AVV 08 01 21*
Farb- oder Lackentfernerabfälle
08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben›08 01 Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken
AVV 08 01 21 steht für „Farb- oder Lackentfernerabfälle" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Passende Behälter
Aktuell noch nicht verfügbar
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar
Häufig zusammen gesucht
Weitere Codes in dieser Gruppe
08 01 11*08 01 1208 01 13*08 01 1408 01 15*08 01 1608 01 17*08 01 1808 01 19*08 01 2008 01 99Sie klassifizieren Abfälle noch manuell?
Wir digitalisieren Entsorgungsprozesse für Unternehmen, von der Klassifizierung bis zur Dokumentation. Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir, wo bei Ihnen Potential liegt.