AVV 08 04 16

Wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 15 fallen

08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben08 04 Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 08 04 16 steht für „Wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 15 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.1 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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