AVV 08 04 17*

Harzöle

08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben08 04 Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 08 04 17 steht für „Harzöle" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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