AVV 08 05 01*

Isocyanatabfälle

08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben08 05 Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 08 05 01 steht für „Isocyanatabfälle" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Nutzer

Passende Behälter

Aktuell noch nicht verfügbar

Entsorgung

Aktuell noch nicht verfügbar

Häufig zusammen gesucht

Aktuell noch nicht verfügbar

Weitere Codes in dieser Gruppe

Aktuell noch nicht verfügbar

Häufig gestellte Fragen

Übersicht