AVV 08 05 01*
Isocyanatabfälle
08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben›08 05 Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle
AVV 08 05 01 steht für „Isocyanatabfälle" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus HZVA von Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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