AVV 20 01 37*
Holz, das gefährliche Stoffe enthält
20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)›20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
Auch: schadstoffhaltiges Holz, imprägniertes Holz, behandeltes Holz, Holzschutzmittel, kesseldruckimprägniert, CCA-Holz, Altholz gefährlich
⟷Spiegeleintrag:
20 01 38 — Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt20 01 38 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 20 01 37 steht für „Holz, das gefährliche Stoffe enthält" und gehört zum Kapitel „Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.48 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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