AVV 20 01 40

Metalle

20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)

Auch: Altmetall, Altmetalle, Metalle Haushalt, Metallabfälle

Nicht gefährlichKein eANVGewAbfV-relevant

AVV 20 01 40 steht für „Metalle" und gehört zum Kapitel „Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.003 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Schwankungsbreite: 0,0062 t/m³
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

Passende Behälter

Menge oben eingeben für dynamische Empfehlung mit Auslastung

Absetzcontainer

Abrollcontainer

Entsorgung

Aktuell noch nicht verfügbar

Häufig gestellte Fragen

Übersicht