AVV 20 01 13*

Lösemittel

20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 20 01 13 steht für „Lösemittel" und gehört zum Kapitel „Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.985 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Schwankungsbreite: 0,91,07 t/m³
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

Passende Behälter

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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