AVV 10 10 10

Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt

10 Abfälle aus thermischen Prozessen10 10 Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen

Spiegeleintrag:

10 10 09*Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält

10 10 09* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 10 10 10 steht für „Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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