AVV 10 10 08
Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 10 Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen
⟷Spiegeleintrag:
10 10 07* — Gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen10 10 07* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 10 10 08 steht für „Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.8 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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