AVV 10 10 05*
Gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 10 Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen
⟷Spiegeleintrag:
10 10 06 — Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen10 10 06 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 10 10 05 steht für „Gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.8 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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