AVV 10 10 12
Andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 10 Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen
⟷Spiegeleintrag:
10 10 11* — Andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten10 10 11* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 10 10 12 steht für „Andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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