Kapitel 15
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung
12 Abfallschlüssel in 2 Gruppen
15 01 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
15 01 01Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02Verpackungen aus Kunststoff
15 01 03Verpackungen aus Holz
15 01 04Verpackungen aus Metall
15 01 05Verbundverpackungen
15 01 06Gemischte Verpackungen
15 01 07Verpackungen aus Glas
15 01 09Verpackungen aus Textilien
15 01 10*Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 01 11*Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
15 02 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
15 02 02*Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 02 03Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.