AVV 15 01 03
Verpackungen aus Holz
15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung›15 01 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
Auch: Verpackungsholz, Paletten, Holzkisten, Einwegpaletten, Transportpaletten, Holzverpackungen
AVV 15 01 03 steht für „Verpackungen aus Holz" und gehört zum Kapitel „Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.58 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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