AVV 18 02 08

Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen

18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung18 02 Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren

Spiegeleintrag:

18 02 07*Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel

18 02 07* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 18 02 08 steht für „Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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