AVV 18 02 05*

Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung18 02 Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren

Spiegeleintrag:

18 02 06Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen

18 02 06 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 18 02 05 steht für „Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.5 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

Passende Behälter

Aktuell noch nicht verfügbar

Entsorgung

Aktuell noch nicht verfügbar

Häufig gestellte Fragen

Übersicht