AVV 17 05 04

Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen

17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)17 05 Boden, Steine und Baggergut

Auch: Erdaushub, Erde, Bodenaushub, Mutterboden, Aushub, Erdreich, Aushubmaterial, Oberboden, Unterboden, Lehm, Grabungserde, Boden

Spiegeleintrag:

17 05 03*Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten

17 05 03* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANVGewAbfV-relevant

AVV 17 05 04 steht für „Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen" und gehört zum Kapitel „Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.8 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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