AVV 17 05 04
Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)›17 05 Boden, Steine und Baggergut
Auch: Erdaushub, Erde, Bodenaushub, Mutterboden, Aushub, Erdreich, Aushubmaterial, Oberboden, Unterboden, Lehm, Grabungserde, Boden
⟷Spiegeleintrag:
17 05 03* — Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten17 05 03* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 17 05 04 steht für „Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen" und gehört zum Kapitel „Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.8 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
Menge oben eingeben für dynamische Empfehlung mit Auslastung
Absetzcontainer
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar