AVV 17 05 05*
Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)›17 05 Boden, Steine und Baggergut
Auch: belastetes Baggergut, kontaminiertes Baggergut
⟷Spiegeleintrag:
17 05 06 — Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt17 05 06 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 17 05 05 steht für „Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält" und gehört zum Kapitel „Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.8 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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