AVV 19 12 08
Textilien
19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung›19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen
Auch: Sortiertextilien, Textilien Sortierung
AVV 19 12 08 steht für „Textilien" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Passende Behälter
Faktor und Menge oben eingeben für dynamische Empfehlung mit Auslastung
Absetzcontainer
Abrollcontainer
Abrollcontainerpresse
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar