AVV 19 12 07
Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt
19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung›19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen
Auch: Sortierholz, Altholz Sortierung
⟷Spiegeleintrag:
19 12 06* — Holz, das gefährliche Stoffe enthält19 12 06* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 19 12 07 steht für „Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.58 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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