AVV 19 12 07

Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt

19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen

Auch: Sortierholz, Altholz Sortierung

Spiegeleintrag:

19 12 06*Holz, das gefährliche Stoffe enthält

19 12 06* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 19 12 07 steht für „Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.58 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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