AVV 16 06 01*

Bleibatterien

16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind16 06 Batterien und Akkumulatoren

Auch: Bleibatterie, Bleibatterien, Bleiakku, Starterbatterie, Autobatterie

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 16 06 01 steht für „Bleibatterien" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 4.3 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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