AVV 16 06 06*
Getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind›16 06 Batterien und Akkumulatoren
AVV 16 06 06 steht für „Getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.1 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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