AVV 10 01 05
Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 01 Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen
AVV 10 01 05 steht für „Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.02 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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