AVV 09 01 06*
Silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle
09 Abfälle aus der fotografischen Industrie›09 01 Abfälle aus der fotografischen Industrie
Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig
AVV 09 01 06 steht für „Silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der fotografischen Industrie" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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