AVV 09 01 01*
Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis
09 Abfälle aus der fotografischen Industrie›09 01 Abfälle aus der fotografischen Industrie
AVV 09 01 01 steht für „Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der fotografischen Industrie" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.97 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar
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