AVV 09 01 01*

Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis

09 Abfälle aus der fotografischen Industrie09 01 Abfälle aus der fotografischen Industrie

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 09 01 01 steht für „Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der fotografischen Industrie" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.97 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

Passende Behälter

Aktuell noch nicht verfügbar

Entsorgung

Aktuell noch nicht verfügbar

Sie klassifizieren Abfälle noch manuell?

Wir digitalisieren Entsorgungsprozesse für Unternehmen, von der Klassifizierung bis zur Dokumentation. Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir, wo bei Ihnen Potential liegt.

Häufig gestellte Fragen

Übersicht