AVV 09 01 05*
Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder
09 Abfälle aus der fotografischen Industrie›09 01 Abfälle aus der fotografischen Industrie
Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig
AVV 09 01 05 steht für „Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der fotografischen Industrie" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.97 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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