AVV 16 05 04*
Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind›16 05 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien
⟷Spiegeleintrag:
16 05 05 — Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen16 05 05 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 16 05 04 steht für „Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.7 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
Aktuell noch nicht verfügbar
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar