AVV 16 05 04*

Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)

16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind16 05 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien

Spiegeleintrag:

16 05 05Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen

16 05 05 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 16 05 04 steht für „Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.7 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Häufig gestellte Fragen

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