AVV 13 01 11*

Synthetische Hydrauliköle

13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen13 01 Abfälle von Hydraulikölen

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 13 01 11 steht für „Synthetische Hydrauliköle" und gehört zum Kapitel „Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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