AVV 07 02 15

Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 14 fallen

07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen07 02 Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern

Spiegeleintrag:

07 02 14*Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten

07 02 14* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 07 02 15 steht für „Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 14 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Nutzer

Passende Behälter

Aktuell noch nicht verfügbar

Entsorgung

Aktuell noch nicht verfügbar

Häufig gestellte Fragen

Übersicht