AVV 07 02 04*

Andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen07 02 Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 07 02 04 steht für „Andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.89 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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