AVV 07 02 99
Abfälle a. n. g.
07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen›07 02 Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 07 02 99 steht für „Abfälle a. n. g." und gehört zum Kapitel „Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.95 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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