AVV 05 01 11*

Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen

05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse05 01 Abfälle aus der Erdölraffination

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 05 01 11 steht für „Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Nutzer

Passende Behälter

Aktuell noch nicht verfügbar

Entsorgung

Aktuell noch nicht verfügbar

Häufig gestellte Fragen

Übersicht