AVV 05 01 10
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen
05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse›05 01 Abfälle aus der Erdölraffination
⟷Spiegeleintrag:
05 01 09* — Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten05 01 09* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 05 01 10 steht für „Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Passende Behälter
Aktuell noch nicht verfügbar
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar
Häufig zusammen gesucht
Weitere Codes in dieser Gruppe
05 01 02*05 01 03*05 01 04*05 01 05*05 01 06*05 01 07*05 01 08*05 01 09*05 01 11*05 01 12*05 01 1305 01 1405 01 15*05 01 1605 01 1705 01 99