AVV 05 01 09*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse›05 01 Abfälle aus der Erdölraffination
⟷Spiegeleintrag:
05 01 10 — Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen05 01 10 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 05 01 09 steht für „Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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