AVV 20 03 01

Gemischte Siedlungsabfälle

20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)20 03 Andere Siedlungsabfälle

Auch: Restmüll, Restmuell, Hausmüll, Hausmuell, Siedlungsabfall, Mischmüll, gemischter Abfall, Gewerbeabfall, Gewerbemüll

Nicht gefährlichKein eANVGewAbfV-relevant

AVV 20 03 01 steht für „Gemischte Siedlungsabfälle" und gehört zum Kapitel „Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.1 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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