AVV 20 02 01

Biologisch abbaubare Abfälle

20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)

Auch: Grünschnitt, Gruenschnitt, Gartenabfall, Gartenabfälle, Strauchschnitt, Heckenschnitt, Laub, Rasenschnitt, Baumschnitt, Astschnitt, Grünabfall, Grünabfälle

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 20 02 01 steht für „Biologisch abbaubare Abfälle" und gehört zum Kapitel „Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.4 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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