AVV 20 02 02
Boden und Steine
20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)›20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)
AVV 20 02 02 steht für „Boden und Steine" und gehört zum Kapitel „Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.8 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
Menge oben eingeben für dynamische Empfehlung mit Auslastung
Absetzcontainer
Abrollcontainer
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar