AVV 20 03 99

Siedlungsabfälle a. n. g.

20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)20 03 Andere Siedlungsabfälle

Auch: Gewerbeabfall, Gewerbemüll, gewerbliche Abfälle, gemischte Gewerbeabfälle

Nicht gefährlichKein eANVGewAbfV-relevant

AVV 20 03 99 steht für „Siedlungsabfälle a. n. g." und gehört zum Kapitel „Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Nutzer

Passende Behälter

Faktor und Menge oben eingeben für dynamische Empfehlung mit Auslastung

Umleerbehälter

Absetzcontainer

Abrollcontainer

Abrollcontainerpresse

Entsorgung

Aktuell noch nicht verfügbar

Sie klassifizieren Abfälle noch manuell?

Wir digitalisieren Entsorgungsprozesse für Unternehmen, von der Klassifizierung bis zur Dokumentation. Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir, wo bei Ihnen Potential liegt.

Häufig gestellte Fragen

Übersicht