AVV 19 10 02
NE-Metall-Abfälle
19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung›19 10 Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 19 10 02 steht für „NE-Metall-Abfälle" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.3 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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Entsorgung
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