AVV 19 10 01

Eisen- und Stahlabfälle

19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung19 10 Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 19 10 01 steht für „Eisen- und Stahlabfälle" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.3 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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