AVV 17 06 03*

Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe

Auch: HBCD-Styropor, HBCD-Dämmung, schadstoffhaltige Dämmung, kontaminierte Dämmung

Spiegeleintrag:

17 06 04Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt

17 06 04 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 17 06 03 steht für „Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält" und gehört zum Kapitel „Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.068 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Schwankungsbreite: 0,0350,1 t/m³
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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