AVV 17 06 05*
Asbesthaltige Baustoffe
17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)›17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
Auch: Asbest, Eternit, Asbestzement, Wellasbest, Asbestplatten, asbesthaltige Baustoffe
AVV 17 06 05 steht für „Asbesthaltige Baustoffe" und gehört zum Kapitel „Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.5 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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