AVV 16 10 04
Wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind›16 10 Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung
⟷Spiegeleintrag:
16 10 03* — Wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten16 10 03* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 16 10 04 steht für „Wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.015 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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