AVV 16 10 02
Wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind›16 10 Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung
⟷Spiegeleintrag:
16 10 01* — Wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten16 10 01* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 16 10 02 steht für „Wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.015 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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