AVV 16 10 02

Wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen

16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind16 10 Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung

Spiegeleintrag:

16 10 01*Wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

16 10 01* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 16 10 02 steht für „Wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.015 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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