AVV 16 08 07*
Gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind›16 08 Gebrauchte Katalysatoren
⟷Spiegeleintrag:
16 08 01 — Gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07)16 08 01 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 16 08 07 steht für „Gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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Entsorgung
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