AVV 16 08 06*
Gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind›16 08 Gebrauchte Katalysatoren
AVV 16 08 06 steht für „Gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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