AVV 16 03 07*
Metallisches Quecksilber
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind›16 03 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse
AVV 16 03 07 steht für „Metallisches Quecksilber" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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