AVV 16 03 07*
Metallisches Quecksilber
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind›16 03 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse
Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig
AVV 16 03 07 steht für „Metallisches Quecksilber" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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