AVV 16 03 05*
Organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind›16 03 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse
⟷Spiegeleintrag:
16 03 06 — Organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen16 03 06 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 16 03 05 steht für „Organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
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Entsorgung
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