AVV 16 01 19

Kunststoffe

16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind16 01 Altfahrzeuge und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 16 01 19 steht für „Kunststoffe" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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