AVV 16 01 12
Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind›16 01 Altfahrzeuge und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen
Auch: Bremsbeläge
⟷Spiegeleintrag:
16 01 11* — Asbesthaltige Bremsbeläge16 01 11* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 16 01 12 steht für „Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Passende Behälter
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Entsorgung
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